Stand: Stand Juli 2019
Im Januar 2016 wird gegen Pater Preynat Anklage erhoben, und er wird wegen sexuellen Missbrauchs unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Über 70 mutmaßliche Opfer wurden vom Opferverein „La Parole Liberée“ (Das gebrochene Schweigen) erfasst. In den meisten Fällen ist die Verjährungsfrist verstrichen. Die gerichtliche Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen, ein Termin für den Gerichtsprozess wurde noch nicht festgesetzt.
Gegen Pater Preynat wird parallel ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet. Er soll sich ein Jahr nach seiner Suspendierung durch Kardinal Barbarin einem „gerichtlichen Verfahren“ stellen („damit ein Zivilverfahren nicht erschwert wird“), um den Weg für eine „Wiedergutmachung“ freizumachen.
Am 3. August 2018 wurde die Verjährungsfrist von 20 auf 30 Jahre ab Erreichen der Volljährigkeit der Opfer angehoben. Und die Nichtanzeige der sexuellen Übergriffe auf Minderjährige wird ab diesem Zeitpunkt als fortgesetzte Straftat betrachtet.
Im November 2018 haben 118 Bischöfe in Lourdes für die Einsetzung einer unabhängigen Kommission gestimmt, um die pädophilen Handlungen innerhalb der Kirche seit 1950 ans Licht zu bringen.
Kardinal Barbarin, Régine Maire und fünf weitere Amtsträger der katholischen Hierarchie erschienen im Januar 2019 vor Gericht wegen Nichtanzeige der sexuellen Übergriffe auf Minderjährige unter 15 Jahren und unterbliebene Hilfeleistung.
Am 7. März 2019 wurde Kardinal Barbarin zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Nachdem er Berufung eingelegt hat, wurde er in zweiter Instanz im Januar 2020 freigesprochen, trat im März 2020 aber dennoch vom Amt des Erzbischofs von Lyon zurück.
Am 4. Juli 2019 hat ein Kirchengericht Pater Preynat des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen für schuldig befunden und ihm die Höchststrafe für Priester auferlegt: die Entfernung aus dem klerikalen Stand.
Im Januar 2020 begann zudem ein zivilrechtliches Verfahren gegen ihn. Das Gericht hat ihn im März 2020 zu fünf Jahren Haft verurteilt.
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